Liebe Mitglieder,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass seit dem 1. Dezember 2020 laut dem Bayerischen Innenministerium und der 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt ist. Das bedeutet, dass neben dem Golfplatz auch das Übungsgelände geschlossen werden muss.
Wir wurden diesbezüglich genauso überrascht wie der Bayerische Golfverband und alle anderen Anlagen in Bayern. Im Vorfeld gab es keinerlei Hinweise oder Informationen! Bis heute gab es sogar zwischen dem Innenministerium („Öffnung erlaubt“) und dem Gesundheitsministerium („Öffnung verboten“) Differenzen über die Auslegung der Verordnung.
Das Büro und der ProShop sind ab sofort bis auf weiteres geschlossen. Der Zugang zu den Caddyboxen bleibt nach wie vor möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Diese Verordnung gilt bis einschließlich 05. Januar 2021 – vorerst!
Die derzeit gültige Verordnung finden Sie hier:
Wir informieren Sie weiterhin per E-Mail, auf unserer Homepage und in den sozialen Netzwerken über den aktuellen Stand.
Wir wünschen Ihnen trotzdem eine schöne Vorweihnachtszeit, frohe Feiertage und bleiben Sie gesund!
Ihr Vorstand